Rechnungsnummer: Aufbau, Pflicht und Beispiele nach § 14 UStG
Was eine Rechnungsnummer enthalten muss, ob sie lückenlos sein muss, welche Aufbauten erlaubt sind – und wie Sie Kunden in der Nummer sichtbar machen. Der Leitfaden.
Die Rechnungsnummer ist die unauffälligste Pflichtangabe auf einer Rechnung und zugleich die, über die bei Betriebsprüfungen am häufigsten gestritten wird. Sie muss einmalig sein, sie muss fortlaufend sein, und sie darf trotzdem fast beliebig aussehen. Dieser Leitfaden erklärt, was das Gesetz wirklich verlangt, welche Aufbauten sich in der Praxis bewährt haben und wie Sie aus einer nackten Zahl eine Nummer machen, die Ihnen und Ihren Kunden etwas sagt.
- Die Rechnungsnummer ist Pflichtangabe nach § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG – bei jeder Rechnung über 250 Euro brutto.
- Sie muss einmalig vergeben werden. Zwei Rechnungen mit derselben Nummer sind der eigentliche Fehler.
- Sie muss fortlaufend sein, aber nicht lückenlos. Lücken müssen Sie erklären können.
- Erlaubt sind Ziffern, Buchstaben und mehrere Zahlenreihen – also auch Jahr, Monat oder ein Kundenkürzel als Bestandteil.
- Ein einziger Nummernkreis für alle Kunden ist einfacher zu dokumentieren als ein Kreis je Kunde.
Was ist eine Rechnungsnummer?
Die Rechnungsnummer ist die Kennung, mit der der Aussteller eine Rechnung eindeutig identifiziert. Sie steht auf jeder ordentlichen Rechnung, wandert in die Buchhaltung beider Seiten und taucht später auf Überweisungen, Mahnungen und Stornorechnungen wieder auf. Für das Finanzamt ist sie das Ordnungsmerkmal, an dem sich erkennen lässt, ob alle Ausgangsrechnungen erfasst wurden.
Der Gesetzestext ist knapp. § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG verlangt:
„eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer)"
Drei Merkmale stecken darin: fortlaufend, einmalig, eine oder mehrere Zahlenreihen. Alles andere – Länge, Format, Buchstaben, Trennzeichen – bleibt Ihnen überlassen.
Für welche Rechnungen ist sie Pflicht?
Für jede Rechnung, die den vollen Pflichtangabenkatalog erfüllen muss, also ab 250 Euro brutto. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro (§ 33 UStDV) brauchen keine Rechnungsnummer. In der Praxis vergeben die meisten Programme trotzdem eine, weil eine Rechnung ohne Nummer in der eigenen Buchhaltung schwer wiederzufinden ist.
Für Kleinunternehmer nach § 19 UStG gelten seit 2025 vereinfachte Mindestangaben (§ 34a UStDV). Die Rechnungsnummer zählt dort nicht ausdrücklich dazu – üblich ist sie trotzdem, für die eigene Buchführung unverzichtbar, und in der E-Rechnung ohnehin Pflicht. Was genau auf Ihre Rechnung gehört, steht im Artikel Rechnung schreiben als Kleinunternehmer.
Fortlaufend heißt nicht lückenlos
Der häufigste Irrtum: Die Nummernfolge müsse ohne Lücke sein. Das steht nicht im Gesetz. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (Abschnitt 14.5 Abs. 10 UStAE) stellt klar, dass eine lückenlose Abfolge nicht zwingend ist. Verlangt wird, dass die Nummer einmalig ist und die Folge nachvollziehbar.
Warum dann die Aufregung um Lücken? Weil eine Lücke für den Prüfer ein Signal ist. Fehlt die Nummer 47 zwischen 46 und 48, liegt der Verdacht nahe, dass eine Rechnung gestellt und nicht verbucht wurde. Sie müssen die Lücke dann erklären können: Der Entwurf wurde verworfen, die Nummer versehentlich übersprungen, die Rechnung storniert. Wer das nicht kann, riskiert eine Hinzuschätzung.
Deshalb gilt in der Praxis: Lücken sind erlaubt, aber teuer, wenn sie unerklärt bleiben. Die sauberste Lösung ist ein Programm, das die Nummer erst vergibt, wenn die Rechnung fertig ist. Ein verworfener Entwurf reißt dann gar keine Lücke. Mehr dazu im Artikel Fortlaufende Rechnungsnummer: Was das Finanzamt wirklich verlangt.
Was in der Nummer stehen darf
„Eine oder mehrere Zahlenreihen" heißt: Die Nummer darf aus mehreren Blöcken bestehen, und Buchstaben sind erlaubt. Der UStAE nennt ausdrücklich eine Kombination von Ziffern mit Buchstaben als zulässig. Damit sind alle diese Aufbauten zulässig:
| Aufbau | Beispiel | Was er leistet |
|---|---|---|
| Reine Zählnummer | 47 | Minimal, sagt nichts über die Rechnung |
| Jahr + Zähler | 2026-047 | Zeigt das Jahr, Zähler startet jährlich neu |
| Zähler + Jahr/Monat | 0047-2609 | Zeigt den Buchungsmonat, Zähler läuft durch |
| Zähler + Jahr/Monat + Kunde | 0047-2609-MEIER | Zeigt Monat und Kunde |
| Präfix + Zähler | RE-0047 | Unterscheidet Rechnungen von Angeboten (AN-0047) |
| Kundennummer + Zähler | K1023-0047 | Ordnet die Rechnung dem Kunden zu |
Entscheidend ist, dass die Kombination einmalig bleibt. Eine Nummer wie MEIER-01, MEIER-02 ist nur dann in Ordnung, wenn kein zweiter Kunde denselben Block bekommt oder der Zähler firmenweit weiterläuft.
Wie Sie sich für einen Aufbau entscheiden und welche Fehler Sie dabei vermeiden, erklärt der Artikel Rechnungsnummer: Aufbau und Beispiele.
Ein Nummernkreis oder viele?
Wer mehrere Zahlenreihen nutzen darf, kann auch mehrere Nummernkreise führen – etwa einen je Filiale, je Geschäftsbereich oder je Kunde. Erlaubt ist das. Sinnvoll ist es selten.
Jeder eigene Nummernkreis ist ein eigener Zähler, den Sie dokumentieren und bei einer Prüfung erklären müssen: Warum gibt es ihn, wo beginnt er, wie ist er abgegrenzt. Bei zwei Filialen ist das machbar. Bei fünfzig Kunden ist es Verwaltungsaufwand ohne Gegenwert.
Die bessere Lösung: ein firmenweiter Zähler, der durchläuft, und ein Kundenkürzel, das angehängt wird. Die Nummer bleibt eindeutig, die Folge bleibt lückenlos, und trotzdem steht der Kunde in der Nummer.
So liest sich eine sprechende Rechnungsnummer
Nehmen wir 0018-2609-MEIER. Der erste Block ist die laufende Nummer – die achtzehnte Rechnung der Firma. Der zweite Block ist Jahr und Monat, hier September 2026. Der dritte Block ist das Kürzel, das beim Kunden hinterlegt ist.
Die nächste Rechnung an einen anderen Kunden heißt dann 0019-2609-SCHULZ, die darauf 0020-2609, wenn der Kunde kein Kürzel hat. Der Zähler läuft durch, nur der Kopf wechselt. Auf dem Beleg steht davor meist ein Etikett wie „Rechnungs-Nr." – welche Kurzform wohin passt, zeigt der Artikel Rechnungsnummer abkürzen.
Probieren Sie es mit Ihren eigenen Werten aus:
So heißt die nächste Rechnung
0018-2610-MEIER
- 0018
- Laufende Nummer. Ein Zähler für die ganze Firma, lückenlos, wie es das Finanzamt erwartet.
- 2610
- Jahr und Monat der Rechnung — der Buchungsmonat steht in der Nummer selbst.
- MEIER
- Das Kürzel, das Sie beim Kunden hinterlegt haben. Jede seiner Rechnungen trägt es.
Und danach, für andere Kunden:
- 0019-2610-MEIER
- 0020-2610-SCHULZ
- 0021-2610
Der Zähler läuft firmenweit weiter, nur das Präfix wechselt. So bleibt die Folge lückenlos und jede Nummer eindeutig.
Warum die laufende Nummer vorn steht: In einer Liste unterscheidet sie die Zeilen. Steht sie hinten, muss das Auge jede Zeile bis zum Ende lesen. Warum ein Bindestrich und keine durchgehende Zahl: 00182609 ist beim Abtippen fehleranfällig, und ein Tabellenprogramm liest es als Zahl und streicht die führenden Nullen.
Rechnungsnummer bei Storno und Korrektur
Für eine bloße Korrektur genügt eigentlich ein Dokument, das auf die Nummer der Originalrechnung verweist – dafür ist keine neue Rechnungsnummer nötig (§ 31 Abs. 5 UStDV). In der Praxis ist der sauberere Weg trotzdem: Eine ausgestellte Rechnung wird nicht geändert, sondern storniert. Die Stornorechnung bekommt eine eigene, neue Rechnungsnummer und verweist auf die Nummer der Originalrechnung. Danach schreiben Sie die korrigierte Rechnung – wieder mit eigener Nummer. Die alte Nummer bleibt vergeben und darf nicht wiederverwendet werden.
Wer eine Rechnung „mit gleicher Rechnungsnummer korrigiert", also das PDF austauscht und die Nummer behält, hat zwei verschiedene Dokumente mit derselben Kennung im Umlauf. Genau das ist der Verstoß gegen die Einmaligkeit. Wie der saubere Weg aussieht, steht in Stornorechnung schreiben und in Rechnung korrigieren: neue oder gleiche Rechnungsnummer?.
Rechnungsnummer bei Angeboten und anderen Belegen
Angebote, Auftragsbestätigungen und Lieferscheine brauchen keine Rechnungsnummer im Sinne des UStG – sie sind keine Rechnungen. Sie brauchen aber eine eigene Kennung, damit man sie wiederfindet. Bewährt hat sich ein Kürzel vorn: AN-0018 für das Angebot, AB-0018 für die Auftragsbestätigung. Jeder Kreis zählt für sich; ohne Kürzel wären Angebot Nr. 18 und Rechnung Nr. 18 dieselbe Zeichenfolge.
Rechnungsnummer und E-Rechnung
In einer E-Rechnung nach EN 16931 ist die Rechnungsnummer das Feld BT-1 „Invoice number". Es ist Pflicht, ein Freitextfeld und darf Buchstaben und Trennzeichen enthalten. 0018-2609-MEIER ist als BT-1 ebenso gültig wie 47. Einschränkungen gibt es nur bei manchen Empfängerportalen, die die Länge begrenzen – 20 bis 30 Zeichen sind überall sicher.
Bei ZUGFeRD steht die Nummer sowohl im sichtbaren PDF als auch im eingebetteten XML. Weichen beide voneinander ab, ist laut Finanzverwaltung der strukturierte Teil – also das XML – maßgeblich, nicht das Bild (UStAE Abschn. 14.4 Abs. 3). Eine Software, die beides aus derselben Quelle erzeugt, vermeidet solche Abweichungen von vornherein. Mehr zu den Formaten in Was ist eine E-Rechnung? und XRechnung oder ZUGFeRD?.
Häufige Fehler
Doppelte Nummern. Zwei Rechnungen mit derselben Nummer, meist nach einem Jahreswechsel („2025-001" und „2026-001" sind verschieden, „001" und „001" nicht) oder wenn zwei Personen parallel Rechnungen schreiben. Ein Programm mit zentralem Zähler verhindert das.
Handschriftlich vergebene Nummern. Wer Rechnungen in Word schreibt und die Nummer von Hand einträgt, überspringt oder verdoppelt irgendwann. Das Finanzamt erkennt Word-Rechnungen an genau diesen Mustern.
Nummer vor Fertigstellung vergeben. Der Entwurf bekommt Nummer 47, wird verworfen, die nächste Rechnung ist 48. Die Lücke bleibt und muss erklärt werden.
Kundenkürzel als eigener Zähler. MEIER-01, MEIER-02, SCHULZ-01: Jeder Kunde ist ein eigener Nummernkreis. Erlaubt, aber schwer zu dokumentieren und bei vielen Kunden unübersichtlich.
Nummer nach Storno wiederverwendet. Rechnung 47 storniert, neue Rechnung wieder als 47. Die Einmaligkeit ist verletzt.
Was ein Rechnungsprogramm hier leisten sollte
Ein Programm, das Rechnungsnummern verwaltet, sollte drei Dinge sicherstellen: Es vergibt die Nummer zentral (kein doppelter Zähler, auch bei mehreren Benutzern), es vergibt sie erst beim Festschreiben (kein Entwurf reißt eine Lücke), und es macht die festgeschriebene Rechnung unveränderbar (Korrektur nur per Storno). Wenn es dazu den Aufbau der Nummer frei lässt – Jahr, Monat, Kundenkürzel – haben Sie eine Nummer, die Ihnen im Alltag hilft, statt nur dem Prüfer.
Worauf Sie bei der Auswahl sonst achten sollten, steht im Leitfaden Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer.
Rechnungsnummern, die den Kunden kennen
Pennio vergibt die Nummer erst beim Festschreiben, führt einen firmenweiten Zähler und hängt jedem Kunden sein eigenes Kürzel an. Jede Rechnung ist zugleich eine echte E-Rechnung.
Keine Kreditkarte nötig
Häufige Fragen zur Rechnungsnummer
Muss die Rechnungsnummer lückenlos sein?
Darf die Rechnungsnummer Buchstaben enthalten?
Muss die Rechnungsnummer jedes Jahr bei 1 beginnen?
Darf ich pro Kunde einen eigenen Nummernkreis führen?
Was passiert mit der Nummer, wenn ich eine Rechnung storniere?
Brauchen Kleinbetragsrechnungen eine Rechnungsnummer?
Wie lang darf eine Rechnungsnummer sein?
Quellen und Rechtsstand
Stand: September 2026. Geprüft gegen die genannten Primärquellen in der zu diesem Zeitpunkt gültigen Fassung.
- § 14 UStG – Pflichtangabe fortlaufende Nummer (Abs. 4 Satz 1 Nr. 4), Definition Rechnung (Abs. 1 Satz 1)
- § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung, Grenzen 25.000/100.000 Euro
- § 31 Abs. 5 UStDV – Berichtigung einer Rechnung durch Verweis auf die Originalnummer, ohne neue Nummer
- § 33 UStDV – Kleinbetragsrechnung bis 250 Euro
- § 34a UStDV – Mindestangaben für Kleinunternehmer-Rechnungen, ohne Rechnungsnummer
- UStAE Abschn. 14.4 Abs. 3 – bei hybriden Formaten wie ZUGFeRD geht bei Abweichung der strukturierte Teil vor
- UStAE Abschn. 14.5 Abs. 10 und 11 – lückenlose Abfolge nicht zwingend, mehrere Nummernkreise zulässig
- UStAE Abschn. 14.5 Abs. 14 – Kleinbetrags-, Fahrausweis- und Kleinunternehmer-Rechnungen brauchen keine fortlaufende Nummer
- UStAE Abschn. 14.11 Abs. 1 – Berichtigung durch Dokument mit Verweis auf die Originalnummer, keine neue Nummer erforderlich
- XRechnung-Spezifikation 3.0.2 – BT-1 „Invoice number", Pflichtfeld (BR-2), Freitext-Identifier ohne Formatvorgabe
Alle Artikel in diesem Leitfaden
- Rechnungsnummer abkürzen: Rechnungs-Nr., Re-Nr. oder RN?Die gängigen Abkürzungen für Rechnungsnummer – Rechnungs-Nr., Re.-Nr., RN, RNr. – mit Empfehlung für Rechnungen, Überweisungen und E-Rechnungen. Kurz erklärt.
- Rechnungsnummer: Aufbau, Formate und Beispiele für die PraxisSechs bewährte Aufbauten für Rechnungsnummern mit Beispielen – von der reinen Zählnummer bis zur Nummer mit Kundenkürzel. Plus die Fehler, die Sie vermeiden sollten.
- Fortlaufende Rechnungsnummer: Was das Finanzamt wirklich verlangtFortlaufend heißt nicht lückenlos. Was § 14 UStG zur Rechnungsnummer verlangt, wann Lücken Ärger machen und wie Sie sie von vornherein vermeiden.
- Rechnungsnummer am Jahreswechsel: zurücksetzen oder weiterzählen?Muss die Rechnungsnummer im neuen Jahr wieder bei 1 beginnen? Was erlaubt ist, was praktisch klüger ist und wie Sie den Jahreswechsel ohne Doppelnummern überstehen.
- Rechnung korrigieren: gleiche Rechnungsnummer oder neue?Eine Rechnung ist raus und falsch. Wann eine Berichtigung genügt, wann es eine Stornorechnung braucht und warum dieselbe Rechnungsnummer nie zweimal vergeben werden darf.
- Rechnungsnummer pro Kunde: sprechende Nummern mit KundenkürzelWie Sie den Kunden in die Rechnungsnummer aufnehmen, ohne pro Kunde einen eigenen Nummernkreis zu führen. Rechtsgrundlage, Aufbau, Beispiele – und ein Programm, das es kann.
Die Pennio Redaktion schreibt über E-Rechnung, Rechnungsstellung und Umsatzsteuerrecht. Grundlage sind die aktuellen Gesetzestexte, die Norm EN 16931, die Spezifikationen von XRechnung und ZUGFeRD sowie die Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums. Wir bauen selbst E-Rechnungs-Software und prüfen jede Aussage an den offiziellen Validatoren.
Wer hinter Pennio stehtDas könnte Sie auch interessieren
Rechnungsprogramm für kleine Unternehmen: Was es können muss, was nicht
Woran Sie ein gutes Rechnungsprogramm erkennen: E-Rechnung, Rechnungsnummern, Festschreiben, Storno, Archiv – und welche Funktionen kleine Unternehmen nicht brauchen. Mit Vergleich und Preisen.
Rechnung schreiben: Anleitung mit Pflichtangaben, Beispiel und Vorlage-Check
Wie Sie eine Rechnung richtig schreiben: alle Pflichtangaben nach § 14 UStG, Aufbau, Beispiel, Sonderfälle für Kleinunternehmer, Privatpersonen und Freiberufler – und wann Word nicht mehr reicht.