lexoffice-Alternative: Rechnungen ohne das Buchhaltungspaket

Lexware Office (ehemals lexoffice) ist ein Komplettpaket. Wer nur Rechnungen schreibt, sucht eine Alternative: Kriterien, Vergleichstabelle, Wechsel-Anleitung, Datenexport und Aufbewahrung.

Pennio RedaktionFachlich geprüft12. September 2026Aktualisiert: 12.9.2026

lexoffice heißt seit September 2024 Lexware Office – der Name hat sich geändert, das Produkt nicht: eine Cloud-Buchhaltung für kleine und mittlere Unternehmen, mit Rechnungen, Belegen, Banking, Umsatzsteuer-Voranmeldung und Lohn, nach Anbieterangaben von mehreren hunderttausend Unternehmen genutzt. Es ist so etwas wie der Standard, an dem sich andere messen. Warum also nach einer Alternative suchen? Weil ein Standard für den Durchschnitt gebaut ist – und viele Selbstständige nicht der Durchschnitt sind, sondern schlicht Rechnungen schreiben wollen. Dieser Artikel klärt, wer bei Lexware Office richtig ist, wer nicht, wie Sie vergleichen und wie ein Wechsel abläuft.

Das Wichtigste in Kürze
  • Lexware Office (bis 2024 lexoffice) ist ein Komplettpaket: Rechnung, Buchhaltung, Banking, UStVA, optional Lohn. Für Unternehmen, die all das im Programm machen, eine gute Wahl.
  • Wer nur Rechnungen schreibt und die Buchhaltung beim Steuerberater lässt, zahlt für das Paket mit – und sucht deshalb eine Alternative.
  • Vergleichen Sie an fünf Punkten: E-Rechnung, Nummernkreis, Festschreiben/Storno, Umfang, Preis.
  • Beim Wechsel: alle Rechnungen exportieren (acht Jahre Aufbewahrung), Kunden und Artikel neu anlegen, Startnummer setzen.
  • Pennio kostet 7,99 € im Monat netto bei jährlicher Zahlung, Kassenbuch-Kunden 5,99 €, 7 Tage kostenlos.

Lexware Office: das Komplettpaket

Lexware Office bündelt die Finanzverwaltung eines kleinen Unternehmens in einer Oberfläche. Rechnungen und Angebote schreiben, Belege fotografieren und verbuchen, Bankkonto anbinden und abgleichen, Umsatzsteuer-Voranmeldung an ELSTER übermitteln, Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen, in den größeren Tarifen Lohnabrechnung. Der Steuerberater bekommt einen eigenen Zugang. Stand September 2026 gibt es vier Tarife von S bis XL, regulär ab rund 8 Euro netto im Monat für den Einstiegstarif, der auf Belege und Buchhaltung ausgelegt ist, bis rund 33 Euro für das volle Paket – Aktionsrabatte und Tarifzuschnitte ändern sich, verbindlich ist die Preisseite des Anbieters.

Die Zielgruppe ist klar: Unternehmen, die ihre Buchhaltung selbst und laufend im Programm erledigen wollen. Wer jeden Beleg sofort verbucht, das Konto täglich abgleicht und die UStVA selbst abgibt, hat mit Lexware Office ein rundes Werkzeug – und sollte nicht wechseln.

Warum manche nur die Rechnung brauchen

Ein großer Teil der Selbstständigen arbeitet anders. Die Belege wandern in einen Ordner oder ein Archiv, einmal im Quartal oder Jahr geht alles zum Steuerberater, der verbucht und meldet. Was diese Unternehmen selbst tun, ist: Angebote schreiben, Rechnungen stellen, Zahlungseingang prüfen, im Zweifel mahnen. Vom Komplettpaket nutzen sie ein Modul – zahlen aber für alle.

Dazu kommt die Bedienung. Ein Buchhaltungsprogramm stellt Buchhaltungsfragen: Kategorien, Konten, Zuordnungen. Wer nur eine Rechnung schreiben will, klickt daran vorbei, jedes Mal. Und wer als Kleinunternehmer nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausweist, hat mit UStVA und Vorsteuer ohnehin nichts zu tun. Welche Kriterien für diese Gruppe zählen, steht im Artikel Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer.

Die Alternative ist deshalb kein „besseres Lexware Office", sondern ein anderer Werkzeugtyp: ein Rechnungsprogramm ohne Buchhaltung. Was das können muss, erklärt der Leitfaden Rechnungsprogramm.

Fünf Kriterien für den Vergleich

E-Rechnung. Seit 2025 gilt: Eine Rechnung an ein Unternehmen ist im Grundsatz eine E-Rechnung nach EN 16931, ab 2027 beziehungsweise 2028 verpflichtend. Erzeugt das Programm ZUGFeRD und XRechnung aus jeder Rechnung – ohne Schalter, gegen die offiziellen Validatoren geprüft?

Nummernkreis. Wird die Nummer erst beim Festschreiben gezogen, damit verworfene Entwürfe keine Lücke reißen? Lässt sich der Aufbau bestimmen? Kann ich nach dem Wechsel weiterzählen?

Festschreiben und Storno. Ist eine ausgestellte Rechnung gesperrt? Entsteht bei Korrektur eine Stornorechnung mit eigener Nummer und Bezug? Wie das korrekt aussieht, zeigt der Artikel Stornorechnung schreiben.

Umfang. Enthält das Programm, was ich nutze – Angebot, Rechnung, Mahnung, Archiv – und nichts, wofür ich mitzahle?

Preis und Ausstieg. Nettopreis, Kündigungsfrist, Export beim Ausstieg.

Pennio und Lexware Office im Vergleich

In der Lexware-Spalte steht, was wir aus öffentlichen Angaben belegen können. Wo wir es nicht selbst geprüft haben, steht der Verweis auf den Anbieter – bewusst, statt zu raten.

KriteriumPennio E-RechnungLexware Office
RechnungsnummerEin firmenweiter Zähler, optional Kürzel je Kunde: 0018-2609-MEIERGlobaler Nummernkreis
E-RechnungJede festgeschriebene Rechnung als ZUGFeRD und XRechnung, gegen KoSIT und Mustangproject validiertE-Rechnungen erstellen und übermitteln laut Preisseite enthalten, Details siehe Anbieter
PflichtfelderEN-16931-Pflichtfelder werden vor dem Nummernzug geprüftSiehe Anbieter
Festschreiben und StornoUnveränderbar nach Festschreiben, Korrektur per Stornorechnung mit BezugGoBD-konform laut Selbstbeschreibung, Details siehe Anbieter
UmfangRechnung, Angebot, Auftragsbestätigung, Lieferschein, Mahnung, Belegarchiv – keine Buchhaltung, kein Banking, keine UStVA, kein LohnKomplettpaket: Rechnung, Belege, Banking, EÜR, UStVA, Steuerberater-Zugang, optional Lohn
VorgangAngebot → Auftragsbestätigung → Lieferschein → Rechnung → Mahnung, „Als Vorlage verwenden"Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen laut Preisseite enthalten
Preis (netto/Monat)7,99 € jährlich, 11,99 € monatlich; Kassenbuch-Kunden 5,99 €/8,99 €; 7 Tage TestVier Tarife, regulär ab rund 8 € bis rund 33 €; 30 Tage Test (Stand September 2026)

Der Vergleich zeigt zwei Werkzeuge für zwei Aufgaben. Lexware Office ist das Programm, in dem Sie Ihre Finanzen führen. Pennio ist das Programm, in dem Sie Ihre Rechnungen schreiben – und mehr nicht.

Der zweite Unterschied liegt in der Rechnungsnummer: Uns ist kein anderer Anbieter für kleine Unternehmen bekannt, der ein Kürzel je Kunde in die Nummer aufnimmt, ohne pro Kunde einen eigenen Nummernkreis zu eröffnen. Die laufende Nummer vorn bleibt firmenweit fortlaufend; das Kürzel hinten sagt, wessen Rechnung es ist. Warum das mit § 14 UStG vereinbar ist und wie es aussieht, steht im Artikel Rechnungsnummer pro Kunde.

Der Wechsel in fünf Schritten

1. Prüfen, ob Sie wechseln sollten

Öffnen Sie Ihr Lexware Office und schauen Sie, was Sie in den letzten drei Monaten benutzt haben. Belege verbucht, Bank abgeglichen, UStVA übermittelt? Dann bleiben Sie – ein Rechnungsprogramm würde Ihnen fehlen. Nur Rechnungen und Angebote geschrieben? Dann weiter mit Schritt 2.

2. Alle Daten exportieren

Rechnungen sind acht Jahre aufzubewahren (§ 14b UStG, § 147 AO), E-Rechnungen als Datei mit XML. Laden Sie vor der Kündigung alle Rechnungen als PDF und, wo vorhanden, als XML herunter. Exportieren Sie zusätzlich die Kunden- und Artikelliste sowie die Belege, die Sie dort abgelegt haben. Prüfen Sie stichprobenartig, ob die Dateien vollständig sind.

Aufbewahrung endet nicht mit dem Abo

Wer kündigt, ohne zu exportieren, verliert irgendwann den Zugriff auf Rechnungen, die er noch Jahre vorhalten muss. Der Export ist der wichtigste Schritt des Wechsels – erledigen Sie ihn zuerst.

3. Letzte Rechnungsnummer notieren

Die Nummernfolge muss fortlaufend bleiben, auch über den Wechsel. Notieren Sie die letzte vergebene Nummer.

4. Neues Programm einrichten

Firma anlegen, Steuermodus wählen (Regelbesteuerung oder Kleinunternehmer § 19), Kunden und Artikel anlegen – bei einer normalen Kundenzahl eine Stunde. Dann die Startnummer setzen: War die letzte Lexware-Rechnung die 0342, beginnt Pennio bei 343. In Pennio geht das in den Einstellungen unter Nummernkreise, solange noch keine Rechnung festgeschrieben ist; danach ist der Zähler gesperrt. Wer stattdessen neu bei 1 beginnen will, macht den Wechsel über Jahr und Monat in der Nummer sichtbar (0001-2610-MEIER) und notiert ihn für die Unterlagen – § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG erlaubt mehrere Zahlenreihen.

5. Testen, dann kündigen

Schreiben Sie eine Rechnung an einen Testkunden, schreiben Sie sie fest, laden Sie ZUGFeRD und XRechnung herunter und öffnen Sie sie im ELSTER E-Rechnungs-Viewer. Stornieren Sie sie. Erst wenn das funktioniert, kündigen Sie das alte Abo – unter Beachtung der Kündigungsfrist.

Alte Rechnungen ins Belegarchiv

Die exportierten Rechnungen brauchen einen Ort für acht Jahre. Ein Download-Ordner ist keiner: Rechnerwechsel, versehentliches Löschen, fehlende Prüfsummen. Pennio hat ein Belegarchiv, in das Sie Dateien hineinziehen; es legt sie unveränderbar ab und berechnet die Aufbewahrungsfrist je Belegart. Ihre neuen Rechnungen liegen dort von allein. Wer das Pennio Kassenbuch nutzt, sieht beide Produkte in einem Archiv.

Für Kassenbuch-Kunden: das Bundle

Wer das Pennio Kassenbuch nutzt, zahlt für Pennio E-Rechnung 5,99 € im Monat netto bei jährlicher Zahlung statt 7,99 €, monatlich 8,99 € statt 11,99 €. Der Rabatt wird beim Kauf erkannt; ein gemeinsames Belegarchiv gibt es dazu. Für kleine Betriebe mit Bargeldkasse und Rechnungsgeschäft – Handwerk, Gastronomie, Einzelhandel mit Firmenkunden – sind beide Werkzeuge zusammen günstiger als ein einzelnes Komplettpaket.

Weitere Alternativen

Neben Lexware Office gehören sevDesk und easybill zu den bekannten Cloud-Programmen, die Rechnung mit Buchhaltung oder Buchhaltungsanbindung verbinden. Wer ein Paket sucht, vergleicht am besten alle drei. Die Gegenüberstellung mit sevDesk finden Sie im Artikel Alternative zu sevDesk. Wer kein Paket sucht, ist mit der Tabelle oben durch.

Wechsel-Checkliste
  • Habe ich in den letzten drei Monaten Buchhaltung, Banking oder UStVA genutzt? Wenn ja: bleiben.
  • Alle Rechnungen als PDF und XML exportiert, stichprobenartig geprüft?
  • Kunden, Artikel, abgelegte Belege exportiert?
  • Letzte Rechnungsnummer notiert?
  • Neues Programm: Firma, Steuermodus, Startnummer – vor der ersten Rechnung?
  • Testrechnung geschrieben, E-Rechnung geprüft, storniert?
  • Alte Rechnungen ins Belegarchiv gezogen?
  • Kündigungsfrist geprüft, dann gekündigt?

Rechnungen schreiben – ohne Buchhaltungspaket

Pennio E-Rechnung macht aus jeder Rechnung eine geprüfte E-Rechnung, vergibt Nummern mit Kundenkürzel und archiviert acht Jahre. Keine Buchhaltung, kein Banking, kein Lohn – und deshalb 7,99 € im Monat.

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Häufige Fragen

Heißt lexoffice jetzt Lexware Office?
Ja. Seit September 2024 firmiert lexoffice als Lexware Office. Der Anbieter gibt an, dass sich am Produkt selbst und an bestehenden Verträgen nichts geändert hat – nur Name und Erscheinungsbild.
Gibt es eine kostenlose Alternative zu lexoffice?
Dauerhaft kostenlose Programme haben Grenzen – Rechnungszahl, Werbung, fehlende Funktionen. Lexware Office selbst bietet Stand September 2026 eine 30-Tage-Testphase. Pennio bietet 7 Tage Test mit allen Funktionen, danach 7,99 € im Monat netto ohne Freemium-Grenze.
Ist Pennio ein Ersatz für Lexware Office?
Nur für den Rechnungsteil. Pennio macht keine Buchhaltung, kein Banking, keine UStVA und keinen Lohn. Wer diese Funktionen nutzt, bleibt bei Lexware Office; wer nur Rechnungen schreibt, spart mit Pennio Geld und Menüs.
Wie führe ich meine Rechnungsnummern nach dem Wechsel fort?
Notieren Sie die letzte Nummer aus Lexware Office und setzen Sie im neuen Programm die Startnummer auf die nächste – vor der ersten festgeschriebenen Rechnung. Die Folge bleibt fortlaufend und lückenlos.
Was passiert mit meinen alten Rechnungen aus lexoffice?
Sie bleiben acht Jahre aufbewahrungspflichtig. Exportieren Sie sie vor der Kündigung als PDF und XML und legen Sie sie unveränderbar ab – etwa im Belegarchiv des neuen Programms.
Passt eine lexoffice-Alternative für Kleinunternehmer?
Besonders gut. Kleinunternehmer nach § 19 UStG geben keine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab, nutzen vom Komplettpaket also wenig. Pennio kennt den Kleinunternehmer-Modus mit automatischem § 19-Hinweis und korrekter Steuerkategorie in der E-Rechnung.

Stand: September 2026. Rechtsgrundlagen: § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG, § 14b UStG, § 147 AO, EN 16931. Angaben zu Drittanbietern nach deren öffentlichen Informationen, Abruf September 2026.

Pennio Redaktion Fachlich geprüft

Die Pennio Redaktion schreibt über E-Rechnung, Rechnungsstellung und Umsatzsteuerrecht. Grundlage sind die aktuellen Gesetzestexte, die Norm EN 16931, die Spezifikationen von XRechnung und ZUGFeRD sowie die Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums. Wir bauen selbst E-Rechnungs-Software und prüfen jede Aussage an den offiziellen Validatoren.

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