E-Rechnung-Software: Woran Sie ein Programm erkennen, das es richtig macht

Nicht jedes Rechnungsprogramm erzeugt gültige E-Rechnungen. Acht Prüffragen zu ZUGFeRD, XRechnung, Validierung, Pflichtfeldern und Storno – und was E-Rechnungssoftware kosten darf.

Pennio RedaktionFachlich geprüft11. September 2026Aktualisiert: 12.9.2026

„E-Rechnung ready" steht inzwischen auf jeder Produktseite. Was dahintersteckt, reicht von „erzeugt beide Formate, validiert gegen KoSIT" bis zu „hängt ein XML an die PDF, das kein Empfängersystem liest". Der Unterschied fällt erst auf, wenn die Rechnung zurückkommt. Dieser Artikel gibt Ihnen acht Prüffragen, mit denen Sie eine E-Rechnung-Software in zehn Minuten beurteilen können – und sagt, was sie kosten darf.

Was eine E-Rechnung-Software leisten muss

Die Grundaufgabe klingt einfach: Aus den Rechnungsdaten eine Datei erzeugen, die der Norm EN 16931 entspricht und die der Empfänger maschinell einlesen kann. In der Praxis stecken darin mehrere Hürden: Die Norm hat über 160 Felder, davon rund 30 Pflicht. Zwei Formate (ZUGFeRD, XRechnung) mit je eigenen Profilen und Versionen. Codes statt Text für Steuerkategorien, Mengeneinheiten, Rechnungstypen. Und Regeln, die ein Programm prüfen muss, bevor die Datei rausgeht – sonst weist der Empfänger sie ab.

Was eine E-Rechnung ist, erklärt der Leitfaden E-Rechnung. Hier geht es darum, wie Sie erkennen, ob ein Programm sie beherrscht.

Acht Prüffragen

1. Erzeugt es ZUGFeRD und XRechnung?

Beides, nicht eines. ZUGFeRD (PDF mit XML) für Kunden, die die Rechnung auch lesen wollen; XRechnung (reines XML) für Behörden und alle, die es verlangen. Manche Programme können nur eines – dann brauchen Sie für den anderen Fall ein zweites Werkzeug. Den Unterschied erklärt der Artikel XRechnung oder ZUGFeRD?.

2. In welcher Version und welchem Profil?

ZUGFeRD ab Version 2.0.1 in den Profilen EN 16931, EXTENDED oder XRECHNUNG – die Profile MINIMUM und BASIC WL sind keine gültigen E-Rechnungen im Sinne des UStG. XRechnung in der aktuellen Version (Stand 2026: 3.0.x). Ein Programm, das ZUGFeRD 1.0 oder das Profil BASIC WL erzeugt, ist nicht normkonform. Fragen Sie nach, und lassen Sie sich die Antwort nicht mit „wir sind E-Rechnung-ready" ersetzen.

3. Validiert es die Datei?

Der offizielle Prüfer für XRechnung ist der KoSIT-Validator; für ZUGFeRD ist Mustangproject der Referenzprüfer. Ein gutes Programm prüft jede erzeugte Datei damit – oder mit einer gleichwertigen Prüfung – bevor sie verschickt wird. Fragen Sie: Gegen welchen Validator wird geprüft? Wenn die Antwort „gegen unseren eigenen" lautet, testen Sie die Datei selbst im ELSTER-Viewer oder mit dem Quba-Viewer, siehe E-Rechnung prüfen.

4. Prüft es die Pflichtfelder vor dem Ausstellen?

Eine E-Rechnung mit fehlendem Pflichtfeld – fehlende E-Mail-Adresse des Empfängers, fehlendes Fälligkeitsdatum, fehlende Leitweg-ID bei Behörden – ist ungültig. Die Prüfung gehört vor das Festschreiben, nicht danach: Ist die Nummer erst gezogen und die Rechnung raus, geht die Korrektur nur noch über Storno. Testen Sie: Lassen Sie ein Feld leer und klicken Sie auf „Festschreiben". Ein gutes Programm sagt Ihnen, welches Feld fehlt.

5. Kennt es die Steuerbefreiungen korrekt?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG, Reverse Charge, innergemeinschaftliche Lieferungen – jede Befreiung hat in der E-Rechnung eine eigene Steuerkategorie (E, AE, K) und einen Befreiungsgrund. Ein Programm, das Kleinunternehmer mit „0 % Umsatzsteuer" abbildet, erzeugt Dateien, die der Validator ablehnt. Prüfen Sie den Kleinunternehmer-Fall, wenn er Sie betrifft.

6. Stimmen PDF und XML überein?

Bei ZUGFeRD müssen der sichtbare PDF-Teil und das eingebettete XML dieselben Werte tragen – Rechnungsnummer, Beträge, Steuern. Programme, die PDF und XML aus verschiedenen Quellen erzeugen, produzieren Abweichungen. Das erkennen Sie, indem Sie das XML mit einem Viewer öffnen und mit der PDF vergleichen.

7. Wie funktioniert Storno in der E-Rechnung?

Eine Stornorechnung ist in der E-Rechnung eine Rechnung mit anderem Typcode (381 oder 384) und einem maschinenlesbaren Verweis auf das Original (BT-25). Ein Programm, das Storno kennt, setzt beides automatisch. Ein Programm, das die festgeschriebene Rechnung einfach ändern lässt, hat das Prinzip nicht verstanden. Mehr im Artikel Stornorechnung schreiben.

8. Wo liegen die Dateien danach?

E-Rechnungen müssen acht Jahre als Datei aufbewahrt werden. Das Programm sollte XML und PDF jeder festgeschriebenen Rechnung unveränderbar archivieren – und Ihnen beim Ausstieg alles herausgeben.

Der Zehn-Minuten-Test

  1. Kostenlos registrieren.
  2. Firma und einen Kunden mit E-Mail-Adresse anlegen.
  3. Eine Rechnung mit zwei Positionen schreiben, eine davon mit 7 % Steuer.
  4. Festschreiben. Fragt das Programm nach fehlenden Feldern?
  5. ZUGFeRD und XRechnung herunterladen.
  6. Die XRechnung im ELSTER-Viewer öffnen: Wird sie ohne Fehler angezeigt?
  7. Die ZUGFeRD-PDF im PDF-Reader öffnen: Ist der XML-Anhang da? Stimmen die Werte?
  8. Die Rechnung stornieren: Entsteht eine Stornorechnung mit neuer Nummer und Bezug?

Was in diesen acht Schritten hakt, hakt später jeden Tag.

Was E-Rechnung-Software kostet

Kostenlos: Online-Generatoren, die aus einem Formular eine Datei machen. Kein Kundenstamm, kein Nummernkreis, kein Archiv. Für die gelegentliche Rechnung an eine Behörde brauchbar. Freemium-Tarife der Anbieter haben die E-Rechnung oft nicht im Gratis-Umfang.

5 bis 12 Euro im Monat: Reine Rechnungsprogramme mit E-Rechnung als Standard. Die richtige Klasse für kleine Unternehmen und Selbstständige, die die Buchhaltung abgeben.

15 bis 40 Euro im Monat: Buchhaltungspakete mit Rechnungsmodul und E-Rechnung. Sinnvoll, wenn Sie die Buchhaltung selbst im Programm machen.

Einmalkauf: Bei E-Rechnungen problematisch, weil sich die Formate weiterentwickeln. Ohne Update-Abo erzeugt das Programm irgendwann veraltete Dateien.

Was ein Rechnungsprogramm sonst können sollte, steht im Leitfaden Rechnungsprogramm.

Was Pennio hier tut

Pennio E-Rechnung erzeugt aus jeder festgeschriebenen Rechnung eine ZUGFeRD-PDF (Profil EN 16931, PDF/A-3) und eine XRechnung. Beide werden gegen den KoSIT-Validator und Mustangproject geprüft – dieselben Werkzeuge, mit denen Behörden und Steuerberater prüfen. Die Pflichtfelder werden vor dem Nummernzug geprüft, Kleinunternehmer und Reverse Charge sind als Steuerkategorien korrekt abgebildet, Storno setzt Typcode und Bezug automatisch, und jede Datei liegt für die gesetzliche Frist im Archiv – zusammen mit den Eingangsrechnungen, die Sie hineinziehen.

E-Rechnung-Software, die den Zehn-Minuten-Test besteht

ZUGFeRD und XRechnung aus jeder Rechnung, gegen KoSIT und Mustangproject validiert, Pflichtfelder vor dem Festschreiben geprüft, Storno mit Typcode und Bezug. Dazu Rechnungsnummern mit Kundenpräfix.

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Häufige Fragen

Welche Software brauche ich für E-Rechnungen?
Ein Rechnungsprogramm, das ZUGFeRD (ab 2.0.1, Profil EN 16931) und XRechnung in aktueller Version erzeugt, die Dateien validiert und die Pflichtfelder vor dem Ausstellen prüft. Word, Excel und PDF-Drucker können das nicht.
Gibt es kostenlose E-Rechnung-Software?
Online-Generatoren ohne Kundenstamm und Archiv, ja. Für regelmäßige Rechnungen sind Programme ab 5 bis 12 Euro im Monat die praktikable Wahl.
Woran erkenne ich, ob eine E-Rechnung gültig ist?
Öffnen Sie sie im ELSTER-Viewer oder Quba-Viewer. Zeigt der Viewer die Rechnung ohne Fehlermeldung an, ist sie formal gültig. Für die tiefe Prüfung gibt es den KoSIT-Validator.
Reicht ein Programm, das nur ZUGFeRD kann?
Für Kunden aus der Wirtschaft meist ja. Behörden verlangen XRechnung, und manche Konzerne ebenfalls. Ein Programm, das beides erzeugt, erspart die Ausnahme.
Muss die E-Rechnung-Software in der Cloud laufen?
Nicht zwingend, aber die Formate entwickeln sich weiter. Ein Cloud-Programm bekommt Formatupdates automatisch; ein Desktop-Programm braucht ein Update-Abo, sonst veraltet es.

Stand: September 2026.

Pennio Redaktion Fachlich geprüft

Die Pennio Redaktion schreibt über E-Rechnung, Rechnungsstellung und Umsatzsteuerrecht. Grundlage sind die aktuellen Gesetzestexte, die Norm EN 16931, die Spezifikationen von XRechnung und ZUGFeRD sowie die Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums. Wir bauen selbst E-Rechnungs-Software und prüfen jede Aussage an den offiziellen Validatoren.

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