Rechnungsprogramm kostenlos: Was Sie wirklich bekommen – und was nicht

Kostenlose Rechnungsprogramme im Realitätscheck: Freemium-Grenzen, Gratis-Generatoren, Word-Vorlagen. Was für E-Rechnungen fehlt, wo versteckte Kosten liegen und wann kostenlos wirklich reicht.

Pennio RedaktionFachlich geprüft12. September 2026Aktualisiert: 12.9.2026

„Rechnungsprogramm kostenlos" ist eine der häufigsten Suchen rund um das Thema Rechnung – und eine der am schlechtesten beantworteten. Die Treffer versprechen viel, und beim Ausprobieren zeigt sich: drei Rechnungen im Monat, eine Werbezeile unten auf der Rechnung, keine E-Rechnung im Gratis-Tarif. Oder ein Formular, das eine PDF ausspuckt und danach alles vergisst. Dieser Artikel sagt ehrlich, was „kostenlos" am Markt bedeutet, was ein kostenloses Werkzeug für E-Rechnungen grundsätzlich nicht leisten kann, wo die versteckten Kosten liegen – und in welchen Fällen kostenlos trotzdem die richtige Wahl ist.

Das Wichtigste in Kürze
  • „Kostenlos" gibt es in vier Varianten: Freemium-Tarife mit Grenzen, Gratis-Generatoren ohne Speicher, Word/Excel-Vorlagen und Open Source mit Eigenbetrieb.
  • Keine davon liefert alles, was eine E-Rechnung im Betrieb braucht: fortlaufende Nummern über Jahre, Festschreiben, Storno-Kette, acht Jahre Aufbewahrung als Datei.
  • Die Kosten verschwinden nicht, sie wandern: in Ihre Zeit, in Fehler, in Nacharbeit beim Steuerberater.
  • Kostenlos reicht, wenn Sie eine Handvoll Rechnungen im Jahr schreiben – vor allem als Privatperson.
  • Für alle anderen ist ein klarer Preis ehrlicher als ein Köder: Pennio kostet nach 7 Tagen Test 7,99 € im Monat netto.

Was „kostenlos" am Markt bedeutet

Hinter dem Wort stecken vier sehr verschiedene Dinge.

Freemium-Tarife der großen Anbieter

Die Buchhaltungs- und Rechnungspakete bieten einen dauerhaft kostenlosen Einstiegstarif. Stand September 2026 nennt sevDesk auf seiner Preisseite einen Gratis-Tarif mit drei Rechnungen im Monat, easybill einen mit bis zu 50 Belegen monatlich – jeweils inklusive E-Rechnung. Das ist ein echtes Angebot, kein Trick. Aber es ist ein Einstieg, der auf den Wechsel in den Bezahltarif angelegt ist: Wer wächst, stößt an die Grenze; wer die Grenze überschreitet, zahlt ab dann für das Gesamtpaket mit Buchhaltung, Banking und allem, was dazugehört.

Prüfen Sie im Gratis-Tarif drei Dinge: Wie viele Rechnungen sind erlaubt? Steht eine Werbezeile auf der Rechnung? Und ist die E-Rechnung im Gratis-Umfang oder erst im Bezahltarif?

Gratis-Generatoren

Ein Online-Formular: Absender, Empfänger, Positionen eintragen, PDF oder XML herunterladen. Für die eine Rechnung im Quartal ist das brauchbar. Was fehlt, merkt man bei der zweiten: Es gibt keinen Kundenstamm, keinen Nummernkreis, kein Archiv. Jede Rechnung beginnt bei null, die Rechnungsnummer vergeben Sie selbst und müssen sie sich irgendwo notieren. Ob ein Generator eine gültige E-Rechnung erzeugt, sehen Sie erst, wenn Sie die Datei prüfen – wie das geht, steht im Artikel PDF in E-Rechnung umwandeln, der auch erklärt, warum aus einer fertigen PDF nachträglich keine E-Rechnung wird.

Word- und Excel-Vorlagen

Die älteste Variante und die verbreitetste. Eine Vorlage kostet nichts, jeder kann sie bedienen, das Ergebnis sieht ordentlich aus. Nur: Eine Word-Datei ist keine E-Rechnung und wird nie eine. Sie erzeugt kein XML nach EN 16931, sie kennt keine Pflichtfelder, sie zählt keine Nummern, und sie lässt jede verschickte Rechnung nachträglich änderbar – das Gegenteil dessen, was die GoBD verlangen.

Open Source

Es gibt kostenlose Rechnungs- und Buchhaltungsprogramme mit offenem Quellcode, manche mit E-Rechnung. Der Preis ist nicht Geld, sondern Betrieb: installieren, aktualisieren, sichern, bei Problemen selbst suchen. Für technikaffine Selbstständige eine Option, für alle anderen die teuerste Form von „kostenlos".

Was ein kostenloses Werkzeug für E-Rechnungen nicht leisten kann

Seit 2025 ist eine Rechnung an ein anderes Unternehmen im Grundsatz eine E-Rechnung – eine strukturierte XML-Datei nach EN 16931, als ZUGFeRD oder XRechnung. Das Ausstellen wird ab 2027 für größere und ab 2028 für alle Unternehmen Pflicht. Damit ändert sich, was ein Rechnungswerkzeug leisten muss. Vier Dinge davon leistet kein kostenloses Angebot dauerhaft:

Fortlaufende Nummern über Jahre. § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG verlangt eine einmalige, fortlaufende Rechnungsnummer. Das braucht einen Zähler, der sich merkt, wo er steht – auch nach dem Jahreswechsel, auch wenn zwei Personen Rechnungen schreiben. Ein Generator hat keinen Zähler; eine Vorlage auch nicht. Warum Lücken erklärungsbedürftig sind und wie sie gar nicht erst entstehen, erklärt der Artikel Fortlaufende Rechnungsnummer.

Festschreiben. Eine ausgestellte Rechnung darf nicht mehr verändert werden. Ein Programm sperrt sie beim Festschreiben; eine Word-Datei sperrt nichts. Bei einer Prüfung ist eine Rechnung, deren Änderungsdatum nach dem Rechnungsdatum liegt, ein Problem.

Storno-Kette. Wenn eine Rechnung falsch war, entsteht eine Stornorechnung mit eigener Nummer und Bezug auf das Original. Beide Belege bleiben. Ein Generator kennt das Original nicht mehr; er kann keinen Bezug herstellen.

Aufbewahrung als Datei. Rechnungen müssen acht Jahre aufbewahrt werden (§ 14b UStG, § 147 AO – seit 2025 verkürzt von zehn Jahren). Bei E-Rechnungen zählt die strukturierte Datei, nicht der Ausdruck. Wer XML-Dateien acht Jahre lang in Download-Ordnern verwaltet, hat spätestens beim dritten Rechnerwechsel ein Problem.

Der häufigste Fehler mit Gratis-Werkzeugen

Die Rechnung wird erzeugt, verschickt – und die Datei ist nach dem Mail-Versand weg. Beim Generator, weil er nichts speichert; bei der Vorlage, weil die Word-Datei weiterbearbeitet wird. In beiden Fällen existiert das Original, das Sie acht Jahre vorhalten müssten, nicht mehr.

Die versteckten Kosten

Kostenlos heißt nicht, dass nichts kostet. Die Kosten wandern nur dorthin, wo sie nicht auf der Rechnung stehen.

Ihre Zeit. Kundenadresse heraussuchen, in das Formular tippen, Nummer nachschlagen, Datei umbenennen, ablegen, in die Liste eintragen. Was ein Programm mit einem Kundenstamm in einer Minute macht, dauert von Hand zehn.

Fehler. Vertippte Steuernummer, doppelte Rechnungsnummer, falscher Steuersatz, vergessenes Leistungsdatum. Jeder Fehler ist im besten Fall eine Rückfrage des Kunden, im schlechtesten eine Rechnung, die er nicht bezahlt, weil seine Buchhaltung sie ablehnt.

Nacharbeit beim Steuerberater. Wer seinem Steuerberater 40 PDF-Dateien mit uneinheitlichen Nummern und drei Word-Versionen derselben Rechnung liefert, zahlt für das Sortieren – nach Stundensatz.

Der Vorsteuerabzug Ihres Kunden. Ab 2028 muss Ihr gewerblicher Kunde eine E-Rechnung bekommen. Liefern Sie eine PDF, hat er ein Problem mit seinem Vorsteuerabzug – und Sie haben ein Problem mit dem Kunden.

Rechenbeispiel: Zeit pro Rechnung

Nehmen wir zehn Rechnungen im Monat.

Vorlage oder GeneratorRechnungsprogramm
Kundendaten eintragen2 Min.0 Min. (gespeichert)
Positionen erfassen3 Min.1 Min. (Artikelstamm)
Nummer nachschlagen und vergeben1 Min.0 Min. (automatisch)
Pflichtangaben prüfen2 Min.0 Min. (geprüft vor Festschreiben)
E-Rechnung erzeugennicht möglich bzw. Extra-Schritt0 Min. (automatisch)
Ablegen, Liste führen2 Min.0 Min. (Archiv)
Summe je Rechnungrund 10 Min.rund 1 Min.

Neun Minuten Unterschied, zehnmal im Monat: rund 18 Stunden im Jahr. Bei einem Stundensatz von 50 Euro sind das 900 Euro – für ein Programm, das im Jahr 96 Euro netto kostet. Selbst wer nur die Hälfte der Zeit spart, hat den Preis vielfach heraus.

Wann kostenlos wirklich reicht

Es gibt Fälle, in denen ein Gratis-Werkzeug die richtige Wahl ist – und es wäre unehrlich, sie zu verschweigen:

  • Sie sind Privatperson und verkaufen einmal etwas, etwa ein gebrauchtes Fahrrad oder Möbel. Dann brauchen Sie keine Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinn, sondern einen Beleg. Was darauf gehört, steht im Artikel Rechnung schreiben als Privatperson.
  • Sie schreiben zwei oder drei Rechnungen im Jahr, etwa für ein gelegentliches Honorar. Ein Generator oder eine Vorlage geht – wenn Sie Nummern und Dateien sauber ablegen.
  • Sie probieren aus, ob Ihre Geschäftsidee trägt, und wollen noch nichts binden. Dann ist ein Freemium-Tarif ein sinnvoller Anfang – mit dem Wissen, dass Sie beim Wachsen wechseln.

Sobald Sie regelmäßig Rechnungen an Unternehmen schreiben, kippt die Rechnung. Nicht wegen des Geldes, sondern wegen der Nummern, der Aufbewahrung und der E-Rechnung.

Kostenlos testen statt kostenlos bleiben

Pennio bietet keinen dauerhaften Gratis-Tarif. Bewusst nicht. Ein Freemium-Modell muss so gebaut sein, dass die Grenze irgendwann wehtut – sonst wechselt niemand in den Bezahltarif. Wir finden das nicht ehrlich.

Stattdessen: 7 Tage kostenlos testen, mit allen Funktionen. Kunden anlegen, Artikel anlegen, Rechnung schreiben, festschreiben, ZUGFeRD und XRechnung herunterladen, stornieren, Angebot schreiben. Alles, was das Programm kann, können Sie in der Testzeit ausprobieren – ohne Kreditkarte. Danach kostet es 7,99 € im Monat netto bei jährlicher Zahlung, 11,99 € bei monatlicher. Wer das Pennio Kassenbuch nutzt, zahlt 5,99 € beziehungsweise 8,99 €.

Was Pennio dafür tut: Jede festgeschriebene Rechnung ist eine E-Rechnung (ZUGFeRD und XRechnung, gegen KoSIT und Mustangproject validiert). Die Rechnungsnummer wird erst beim Festschreiben aus einem firmenweiten Zähler gezogen, mit optionalem Kundenkürzel – 0018-2609-MEIER. Festgeschriebene Rechnungen sind unveränderbar, Korrektur nur per Storno. Und jede Rechnung liegt für die Aufbewahrungsfrist im Belegarchiv, zusammen mit den Eingangsrechnungen, die Sie hineinziehen.

Was ein Rechnungsprogramm sonst können sollte – und was nicht –, steht im Leitfaden Rechnungsprogramm. Wer es besonders schlank mag, findet im Artikel Einfaches Rechnungsprogramm die Kriterien; Kleinunternehmer nach § 19 UStG lesen am besten den Artikel Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer.

Bevor Sie ein kostenloses Werkzeug wählen
  • Wie viele Rechnungen im Monat sind erlaubt – und was passiert bei der nächsten?
  • Steht Werbung auf der Rechnung?
  • Erzeugt es ZUGFeRD oder XRechnung – im Gratis-Umfang?
  • Vergibt es die Rechnungsnummer selbst, fortlaufend, aus einem Zähler?
  • Bleibt die Rechnung nach dem Versand unveränderbar?
  • Gibt es eine Stornofunktion mit Bezug auf das Original?
  • Wo liegen die Dateien in acht Jahren?

Ein klarer Preis statt Freemium-Grenze

7 Tage alles testen, keine Kreditkarte. Danach 7,99 € im Monat netto bei jährlicher Zahlung, 11,99 € monatlich – Kassenbuch-Kunden 5,99 € bzw. 8,99 €. Jederzeit kündbar, alle Funktionen, keine versteckte Grenze.

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Keine Kreditkarte nötig

Häufige Fragen

Gibt es ein wirklich kostenloses Rechnungsprogramm?
Ja, in Grenzen. Freemium-Tarife erlauben wenige Rechnungen im Monat, Generatoren speichern nichts, Vorlagen erzeugen keine E-Rechnung. Für zwei, drei Rechnungen im Jahr reicht das; für regelmäßige Rechnungen an Unternehmen nicht.
Kann ich eine E-Rechnung kostenlos erstellen?
Einzelne E-Rechnungen ja, über Generatoren oder Freemium-Tarife. Was dabei fehlt, ist der Betrieb darum herum: fortlaufende Nummern, Festschreiben, Storno-Kette und die achtjährige Aufbewahrung der XML-Datei.
Reicht eine Word- oder Excel-Vorlage zum Rechnungen schreiben?
Rechtlich ist eine Vorlage erlaubt, praktisch stößt sie an Grenzen: Sie erzeugt keine E-Rechnung, zählt keine Nummern und lässt verschickte Rechnungen änderbar. Ab 2028 sind E-Rechnungen an Unternehmen Pflicht – dann ist die Vorlage keine Option mehr.
Warum hat Pennio keinen kostenlosen Tarif?
Weil Freemium nur funktioniert, wenn die Grenze irgendwann stört. Wir bieten stattdessen 7 Tage Test mit allen Funktionen und danach einen Preis von 7,99 € im Monat netto – ohne Staffel, ohne Köder.
Was kostet ein Rechnungsprogramm, wenn ich es brauche?
Reine Rechnungsprogramme mit E-Rechnung liegen bei 5 bis 12 Euro im Monat netto. Buchhaltungspakete mit Rechnungsmodul bei 15 bis 40 Euro. Der Unterschied ist, ob Sie die Buchhaltung selbst im Programm machen wollen.
Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?
Acht Jahre (§ 14b UStG, § 147 AO), seit 2025 verkürzt von zehn. Bei E-Rechnungen zählt die strukturierte Datei – XML oder ZUGFeRD-PDF –, nicht der Ausdruck.

Stand: September 2026. Rechtsgrundlagen: § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG, § 14b UStG, § 147 AO, EN 16931. Angaben zu Drittanbietern nach deren öffentlichen Preisseiten, Abruf September 2026.

Pennio Redaktion Fachlich geprüft

Die Pennio Redaktion schreibt über E-Rechnung, Rechnungsstellung und Umsatzsteuerrecht. Grundlage sind die aktuellen Gesetzestexte, die Norm EN 16931, die Spezifikationen von XRechnung und ZUGFeRD sowie die Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums. Wir bauen selbst E-Rechnungs-Software und prüfen jede Aussage an den offiziellen Validatoren.

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